Ausbildung Jugendleiter*in
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Ausbildung Jugendleiter*in

Jugendleiter*innen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Von ihnen werden im Umgang mit Jugendlichen entsprechende fachliche Qualifikationen, eine angemessene Handlungsfähigkeit sowie Planungsvermögen und Organisationstalent vorausgesetzt. Die Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in hat das Ziel, die Teilnehmenden für Aufgaben im Bereich der außersportlichen und sportartübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit sowie für die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sportverein zu qualifizieren.

 

 

 

Neben der Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Breiten- und
Freizeitsport,Planung von Freizeitmaßnahmen, Pädagogik, Mitbestimmung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen, Aufsichtspflichten, Jugendschutzgesetz, Kindeswohl, Zuschüsse in der Jugendarbeit usw. wird deshalb in der Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in besonderer Wert auf die Persönlichkeitsbildung und die
Entwicklung sozial-kommunikativer Kompetenzen gelegt.

Ausbildung Jugendleiterin



 

  • Rolle, Verantwortung und Vorbildfunktion des*der Jugendleiter*in
  • Gruppen leiten, Umgang mit Konflikten
  • Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Sportversicherung
  • Kindeswohl und Prävention sexualisierter Gewalt
  • Strukturen und Aufgaben des organisierten Sports
  • Gewinnung, Bindung, Beteiligung von Jugendlichen
  • Methoden der Planung und Organisation von Aktivitäten
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Sportverein
  • Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
  • Sport, Spiel, Bewegung
  • und vieles mehr

Die Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in ist aufgegliedert in eine Basis-, Aufbau- und Lizenzstufe (siehe Schaubild). 

Die Basisstufe Jugendleiter*in umfasst 40 Lerneinheiten und schließt mit dem Erwerb des Zertifikats Juleica (Jugendleiter*in-Card) ab. 

Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, die Lizenz Jugendleiter*in des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zu erwerben. Hierzu ist es erforderlich, an der jeweiligen Aufbau- und Lizenzstufe (insgesamt 80 Lerneinheiten) teilzunehmen und die Prüfung erfolgreich abzulegen.

Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre.

Der Erwerb der Juleica erfolgt ohne Prüfung. Informationen zur Beantragung einschließlich der Ausstellungskriterien und Nachweise finden Sie hier.

  • Planung und Durchführung eines Projekts im Verein mit Kindern und/oder Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung (zwischen Aufbaustufe und Lizenzstufe) einschließlich schriftlicher Dokumentation des Projekts
  • Präsentation und Reflektion des Projekts
  • Abschlussgespräch
  • Für die Erteilung der DOSB-Lizenz ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.