Junge Frau sitzt am Laptop und schreibt in ein Notizbuch
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Bildungszeit für Aus- und Fortbildungen beantragen

Wussten Sie, dass Sie sich für Aus- und Fortbildungen bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen können? Grundlage dafür ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Es ermöglicht Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden sowie Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, bis zu fünf Tage im Kalenderjahr für anerkannte Bildungsmaßnahmen freigestellt zu werden und das bei voller Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.

Im Sportbereich zählen dazu vor allem Aus- und Fortbildungen im Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie weitere Bildungsangebote, die von anerkannten Sportbünden und Fachverbänden angeboten werden. Die Maßnahme muss an mindestens einem Tag durchschnittlich sechs Stunden Unterricht umfassen.

Der Antrag auf Bildungszeit muss spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht werden. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und nutzen Sie die Möglichkeit, sich für Ihr ehrenamtliches Engagement professionell weiterzubilden.