Bis zu fünf Tage frei für Fortbildungen: Bildungszeit beantragen
© gustavofrazao / stock.adobe.com
Featured

Bis zu fünf Tage frei für Fortbildungen: Bildungszeit beantragen

Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, für bis zu fünf Tage im Jahr Bildungszeit bei ihren Arbeitgeber*innen zu beantragen. Die Bildungszeit kann dabei für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.

Der große Vorteil ist: Arbeitnehmer*innen können ihre Fortbildung besuchen und Arbeitgeber*innen müssen trotzdem das Gehalt weiterbezahlen. 

Es gibt ein paar Dinge, die Antragssteller*innen beachten müssen:

  • Die Beantragung von Bildungszeit läuft direkt zwischen dem*der Arbeitnehmer*in und dem*der Arbeitgeber*in ab.
  • Der Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz ist gegenüber der*dem Arbeitgeber*in so frühzeitig wie möglich, spätestens aber neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen.
  • Die Bildungszeit muss direkt bei*m Arbeitgeber*in per Formular beantragt werden.

In der WLSB-Infothek finden Sie weitere Informationen, aktuelle Gesetzestexte und auch Formulare um Bildungszeit zu beantragen.