Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, für bis zu fünf Tage im Jahr Bildungszeit bei ihren Arbeitgeber*innen zu beantragen. Die Bildungszeit kann dabei für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.