Gültigkeit von Lizenzen
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Gültigkeit von Lizenzen

Die Lizenzen sind im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Voraussetzung für die Verlängerung um weitere vier Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen. Die Lizenz wird tagesgenau, ab dem Datum der aktuellsten Fortbildung verlängert. Zur Lizenzverlängerung werden mindestens 15 Lerneinheiten benötigt.

Folgende Lizenzen sind maximal vier Jahre gültig

(1. Lizenzstufe):

  • Übungsleiter*in C
  • Jugendleiter*in
  • Vereinsmanager*in C

(2. Lizenzstufe):

  • Übungsleiter*in B „Sport in der Prävention“
  • Übungsleiter*in B „Sport in der Rehabilitation – Sport in der Krebsnachsorge“
  • Übungsleiter*in B „Sport in der Ganztagsschule“
  • Vereinsmanager*in B

Trainer*in-Lizenzen der Sportfachverbände

Die Gültigkeit von Trainer*in-Lizenzen in der 1. und 2. Lizenzstufe werden vom jeweiligen Fachverband, in Anlehnung an die DOSB-Rahmenrichtlinien, festgelegt.

Auch bei der Verlängerung von Lizenzen, deren Gültigkeit erloschen ist, da sie nicht turnusgemäß verlängert wurden, ist die auf dieser Seite genannte Gültigkeitsdauer von vier bzw. drei Jahren maßgebend.

Für die Verlängerung bedeutet dies, dass nicht das Datum der besuchten Fortbildung, sondern grundsätzlich das Datum der letzten Gültigkeit entscheidend ist.

Beispiel: ÜL-C-Lizenz gültig bis 2015. Nach Fortbildung im Jahr 2022 wird die Lizenz bis 2019 verlängert. ÜL-C-Lizenz gültig bis 2019. Nach erneuter Fortbildung im Jahr 2022 wird die Lizenz bis 2023 verlängert.

Bitte reichen Sie zur Lizenzverlängerung nur Kopien der Weiterbildungsnachweise ein. Der Lizenzausweis wird zur Verlängerung
nicht mehr benötigt.

Bei jeder Lizenzverlängerung erhalten Sie eine neue DOSB-Lizenz.

Innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes gibt es ein bundesweit gültiges Lizenzausbildungssystem (siehe Schaubild). Auf dieser Basis wurden für Baden-Württemberg vom Landessportverband Baden-Württemberg und dem Kultusministerium gemeinsame Rahmenrichtlinien formuliert. Lizenzausbildungen gibt es für die Tätigkeitsbereiche Sportpraxis, Jugendarbeit und Vereinsmanagement. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist, dass einzelne Lizenzausbildungen eine staatliche Anerkennung erfahren. Dies gilt für folgende Ausbildungen:

1. Lizenzstufe

  • Übungsleiter*in C Breitensport
  • Übungsleiter*in C Sport mit Älteren
  • Trainer*in C Breitensport
  • Trainer*in C Leistungssport

2. Lizenzstufe

  • Übungsleiter*in B „Sport in der Prävention“
  • Übungsleiter*in B „Sport in der Rehabilitation“
  • Übungsleiter*in B „Sport in der Ganztagsschule“

Für alle gültigen DOSB-Lizenzen kann ein WLSB-Mitgliedsverein einen Beschäftigungskostenzuschuss beantragen. Im Bereich Sportpraxis: Für Übungsleiter*innen C, Übungsleiter*innen B, Trainer*innen C, Trainer*innen B und Trainer*innen A beträgt der Zuschuss 2,50 € pro Stunde. Es können bis zu 200 geleistete Stunden pro Übungsleiter*in/Trainer*in und Jahr abgerechnet werden. Im Bereich Vereinsführung/Jugendarbeit: Für Vereinsmanager*innen C, Vereinsmanager*innen B und Jugendleiter*innen beträgt der Zuschuss pauschal 400 € im Jahr. Ausführliche Informationen zur Bezuschussung und zu den weiteren Voraussetzungen finden Sie unter www.wlsb.de/foerdermittel.