Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport Kinder und Jugendliche
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Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport Kinder und Jugendliche

(1. Lizenzstufe)

Übungsleiter C sind verantwortlich für die Planung und praktische Gestaltung sportartübergreifender Bewegungsangebote in Ihrem Verein. Dabei müssen sie vielfältigen Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport mit dem Profil Kinder und Jugendliche bereitet die Teilnehmer*innen speziell auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendliche vor.

Im Mittelpunkt der Lehrgänge stehen daher sportartübergreifende Bewegungsformen wie Springen, Werfen, Rennen, Ballschule, Bewegungslandschaften, Ringen und Raufen sowie die Themen Koordination und Kondition. Innerhalb dieser Bereiche werden einerseits (theoretische) Hintergründe beleuchtet und andererseits sich intensiv mit vielen unterschiedlichen Praxisangeboten beschäftigt.

Ausbildungsstruktur und Voraussetzungen

Die Ausbildung gliedert sich in der Regel in drei Ausbildungsabschnitte: Einen dreitägigen Grundlehrgang, einen fünftägigen Aufbaulehrang sowie einen fünftägigen Prüfungslehrgang. Zwischen dem Grund- und Aufbaulehrgang müssen 16 LE digital absolviert werden. Insgesamt umfasst die Ausbildung 120 Lerneinheiten und endet mit der staatlich anerkannten Prüfung zum lizenzierten Übungsleiter C Kinder und Jugendliche. Die erworbene Lizenz berechtigt die Vereine, bei denen die lizenzierten Übungsleiter*innen tätig sind, zur Beantragung eines Beschäftigungskostenzuschusses von bis zu 500 Euro im Jahr beim Württembergischen Landessportbund e.V.

An der Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder und Jugendliche können alle Interessierten teilnehmen, die für ihre Vereinsarbeit, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit, eine umfassende Grundlage erwerben möchten. Spezielle Vorkenntnisse sind keine nötig.

Absolvent*innen der Kurz-Ausbildung SportAssistent*in können zum digitalen Part der Lizenzausbildung einsteigen und müssen den Grundlehrgang nicht absolvieren.

Zum Prüfungslehrgang muss eine Bestätigung über die Teilnahme an einem neun Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Kurs vorliegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Freistellung

Beachten Sie auch die Möglichkeiten der Freistellung  im Rahmen des Bildungszeitgesetzes.